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   OVG Bremen, 21.07.2006 - 1 B 106/06   

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https://dejure.org/2006,34345
OVG Bremen, 21.07.2006 - 1 B 106/06 (https://dejure.org/2006,34345)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21.07.2006 - 1 B 106/06 (https://dejure.org/2006,34345)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21. Juli 2006 - 1 B 106/06 (https://dejure.org/2006,34345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • bremen.de PDF

    § 25 Abs. 4 AufenthG
    Dringender persönlicher Grund i.S.v. § 25 Abs. 4 AufenthG - Schulbesuch

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 25 Abs 4
    Dringender persönlicher Grund i. S. v. § 25 Abs. 4 AufenthG; Schulbesuch - Ausbildungsende; Dringender persönlicher Grund; Schulbesuch

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 4 S. 1
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, vorübergehende Gründe, Ausreisepflicht, Vollziehbarkeit, Schulbesuch, Ausbildung, Ermessen, Familienangehörige

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Bremen, 14.07.2005 - 1 B 176/05

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären Gründen (§ 25

    Auszug aus OVG Bremen, 21.07.2006 - 1 B 106/06
    (a) Die Vorschrift ist auch auf vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer anzuwenden (OVG Bremen, B. v. 14.07.2005 - 1 B 176/05 - m.w.N.; Benassi, Zur praktischen Bedeutung des § 25 Abs. 4 und 5 AufenthG, InfAuslR 2005, S. 357 ).

    Nach den Umständen des Einzelfalls kann der Zeitraum, der noch für die Ausbildung benötigt wird, auch länger als ein Jahr sein (OVG, B. v. 14.07.2005 - 1 B 176/05).

  • OVG Bremen, 21.07.2006 - 1 B 158/06

    Aufenthalt, Libanon

    Das in den Vorläufigen Anwendungshinweisen des Bundesministerium des Inneren (VAH) genannte Kriterium - der Besuch des letzten Schul- oder Ausbildungsjahres (Nr. 25.4.1.3) - liefert hierfür einen Anhaltspunkt (vgl. OVG Bremen, B. v. 21.07.2006 - 1 B 106/06).

    Dieser Umstand darf als gegenläufiger Belang in die Ermessensentscheidung eingestellt werden (vgl. OVG Bremen, B. v. 21.07.2006 - 1 B 106/06).

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